Bildungs- und Teilhabepaket

Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten

  •  Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
  •  Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
  •  Schülerbeförderung,
  •  schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
  •  Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
  •  Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften).

Bei den Leistungen handelt es sich um individuelle Rechtsansprüche.
Leistungen für Lernförderung erhalten:
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie
jünger als 25 Jahre sind.
Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung
ausgeschlossen.
Mit der Lernförderung werden im besonderen Einzelfall schulische Angebote ergänzt, soweit
diese geeignet und erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten
Lernziele zu erreichen, insbesondere die Versetzung in die nächste Klassenstufe.
Kostenlose Förderangebote der Schule und von Fördervereinen sind vorrangig in Anspruch zu
nehmen, ebenso Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Ist eine außerschulische Lernförderung erforderlich, werden die angemessenen Kosten
übernommen.
Diese Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Mit dem Antrag wird ein Vordruck für die
Schule ausgehändigt, in dem diese die Notwendigkeit der Lernförderung bestätigt und den
Umfang des Nachhilfeunterrichtes angibt.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir helfen Ihnen dabei.
Bildungsscheck und Bildungsprämie/Prämiengutschein
Es gibt zwei staatliche Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Fort- und Weiterbildung: den
Bildungsscheck des Landes NRW und die Bildungsprämie / Prämiengutschein des Bundes.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung soll insbesondere der Kompetenzentwicklung dienen.
Eine Doppelförderung derselben Fort- und Weiterbildung ist ausgeschlossen.
Eine Förderung nach Beginn der Weiterbildung ist ausgeschlossen.
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin.
Weitere Beratungsstellen finden Sie hier https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche
 

Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte selbst beraten und
trägt den Eigenanteil.

  • Einkommen: zu versteuerndes Einkommen min. 20.000 EUR und max. 40.000 EUR, bei
    gemeinsam Veranlagten min. 20.000 EUR und max. 80.000 EUR
  • Anzahl: ein Bildungsscheck in einem Kalenderjahr (gezählt ab dem neuen Förderzeitraum Mai 2018)

 

Zielgruppen:

  • Beschäftigte
  • Berufsrückkehrende
  • Solo-Selbstständige und auch mitarbeitendeEigentümerinnen/Eigentümer und Teilhaberinnen/Teilhaber

Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500 EUR pro Bildungsscheck

 

KEINE Bildungsschecks erhalten:

  • Studierende, Auszubildende,  Praktikantinnen/
    Praktikanten und Volontärinnen/Volontäre ohne
    sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, Bundesfreiwilligendienstleistende
    sowie Teilnehmende am Sozialen Jahr
    Zum Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
    Sie müssen Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen mittels folgender Belege nachweisen.
    Bitte bringen Sie in Kopie Ihren
  • Einkommenssteuerbescheid oder
  • Erklärung einer Steuerberaterin/Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/Fachanwaltes
    für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
  • eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen
    hervorgeht.
  • Das Dokument muss jünger als drei Jahre sein.

Für den betrieblichen Bildungsscheck ist die Wirtschaftsförderung oder auch HBZ in Münster zuständig.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.bildungsscheck.nrw.de oder
www.mags.nrw/bildungsscheck

 

Bildungsprämie/Prämiengutschein

Weitere Informationen – auch Beratungsstellen – finden Sie unter www.bildungspraemie.info

  • Vom Prämiengutschein können Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, Altersrentnerinnen und -rentner
    sowie Pensionärinnen und Pensionäre oder Selbständige jährlich profitieren,
  • die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind
  • deren jährlich zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam
    veranlagten Personen) nicht überschreitet.
  • die während der Mutterschutzfrist, in Elternzeit oder Pflegezeit unterhalb der genannten
    Einkommensgrenzen liegen und über einen gültigen Arbeitsvertrag im Umfang von mindestens
    15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit verfügen.
  • deren Erwerbseinkommen als Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, Altersrentnerinnen und -rentner
    sowie Pensionärinnen und Pensionäre oder Selbständige trotz der Mindestarbeitszeit unter den
    Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen
    aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhalten.

Und hier geht es zum Schnelltest, ob eine Bildungsprämie für Sie in Frage kommt:

Vorab-Check-Bildungsprämie

Nach einer verbindlichen Beratung in einer der rund 150 Beratungsstellen in NRW wird Ihnen, bei
Erfüllen der Förderbedingungen, der Prämiengutschein ausgehändigt.
Zum Beratungsgespräch bringen Sie bitte mit:

  • Ausweis
  • Beleg für die ausgeübte Tätigkeit (Arbeitsvertrag, Gewerbeschein oder aktuelle
    Gehaltsabrechnung, Selbstständige und Freiberuflerinnen/
    Freiberufler: entsprechender Bescheid des Finanzamts über den beruflichen Status)
  • Einkommensteuerbescheid (darf nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen) bzw. sonstige
    Bescheinigung, aus der die Einkommenshöhe hervorgeht (elektronischer Lohnsteuernachweis
    des letzten Kalenderjahres oder eine aktuell gültige Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu
    versteuernde Einkommen hervorgeht, z. B. Wohngeldbescheid.

Für den Einsatz eines Prämiengutscheins in der Hoffnung.
Der Einsatz des Prämiengutscheins ist nur in Verbindung mit Barzahlung möglich.

 

Pro Person kann jedes Kalenderjahr ein Prämiengutschein ausgestellt werden. Ausschlaggebend ist das
Jahr der Gutscheinausgabe.
Mit einem Prämiengutschein können mehrere Kurse, die dasselbe Weiterbildungsziel anstreben, im
Rahmen einer Kursbündelung gefördert werden.

 

KEINEN Prämiengutschein erhalten:

  • Beschäftigte in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen,
  • Schülerinnen/Schüler, Auszubildende, Studierende,
  • alle anderen Personen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen.

 

Prämiengutscheine dürfen nicht ausgestellt bzw. eingesetzt werden für:

  • Weiterbildungen, die der Gesundheitsprävention dienen.
  • Weiterbildungen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis.
  • Prüfungen können als einzelne Maßnahme nur dann gefördert werden, wenn ein inhaltlicher
    Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme besteht.

 

Bei der Auswahl der Weiterbildungsmaßnahme beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Der Beginn der ersten Maßnahme muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Prämiengutscheins
    liegen (sechs Monate nach Ausstellung). Die Gültigkeitsdauer des Prämiengutscheins kann nicht
    verlängert werden.
  • Die Rechnung für die Maßnahme wurde noch nicht ausgestellt und der Teilnahmebeitrag noch
    nicht bezahlt. Der Eigenanteil für den Besuch des Weiterbildungsangebotes muss von Ihnen
    selbst gezahlt werden. Sie dürfen ausschließlich den Eigenanteil bezahlen und nicht die
    vollständige Kursgebühr.
  • Die Maßnahme dient Ihrer individuellen beruflichen Weiterbildung.
  • Weiterbildungen zur Verbesserung der allgemeinen Lebensführung und der
    Gesundheitserhaltung werden nicht gefördert.
  • Die Maßnahme wird nicht als Einzelunterricht, als inner- oder einzelbetriebliche Qualifizierung
    angeboten oder in Form von Selbstlernmedien gestaltet.
  • Vergewissern Sie sich, dass der Weiterbildungsanbietende Prämiengutscheine aus dem
    Bundesprogramm Bildungsprämie annimmt. Hierzu besteht keine Verpflichtung.
  • Fragen Sie den Weiterbildungsanbietenden nach der Einhaltung der Qualitätsanforderungen im
    Programm Bildungsprämie.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen zu Bildungsscheck und Prämiengutschein
Zusammenfassungen sind.

 

Die aktuellen und ausführlicheren Informationen stellen die jeweiligen Fördergebenden bereit:

Bildungsscheck: www.mais.nrw/bildungsscheck
Prämiengutschein: www.bildungspraemie.info
 

Weitere Beratungsstellen finden Sie unter:

https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche